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   OLG Frankfurt, 19.01.2023 - 3 Ws 436/22   

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https://dejure.org/2023,7405
OLG Frankfurt, 19.01.2023 - 3 Ws 436/22 (https://dejure.org/2023,7405)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.01.2023 - 3 Ws 436/22 (https://dejure.org/2023,7405)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Januar 2023 - 3 Ws 436/22 (https://dejure.org/2023,7405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 73 StGB, § 73c StGB
    Einziehung von Wertersatz bei den Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263a ; StPO § 111e ; StPO § 473 Abs. 1
    Wertende Betrachtung hinsichtlich der Trennung der Vermögen der Gesellschaft und der Gesellschafter; Ungeordnete Entnahmen aus dem Vermögen der Gesellschaft als Indiz fehlender Trennung von Gesellschafts- und Gesellschaftervermögen; Vermögensarrest wegen Computerbetrug; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1451
  • ZIP 2023, 2303
  • NZG 2023, 580
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.11.2017 - 2 StR 271/17

    Verfall (Anwendbarkeit des alten Rechts bei Absehen von Verfallsanordnung; keine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2023 - 3 Ws 436/22
    Allein eine buchhalterische Trennung zwischen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und deren Gesellschaftern steht bei "wertender Betrachtung" der Annahme, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als bloßer "Mantel" fungiert und eine Trennung zwischen dem Gesellschafts- und dem Gesellschaftervermögen "tatsächlich" nicht existiert (so die Formulierungen in BGH BeckRS 2017, 138870 Rn 15), nicht zwingend entgegen.

    Eine Einziehung von Wertersatz soll danach im Ausgangspunkt nur gegen die Gesellschaft möglich sein (BGH NZWiSt 2021, 110; BGH BeckRS 2017, 138870 Rn. 13-15; Fischer, StGB, 69. Aufl. 2022, § 73b Rn. 7 a. E.).

    Anderes gilt aber dann, wenn die betreffende Gesellschaft nur als formaler Mantel der Tat genutzt wurde, tatsächlich aber keine Trennung zwischen Privat- und Gesellschaftsvermögen vorlag (BGH BeckRS 2017, 138870 Rn. 15; Fischer a. a. O. § 73 Rn. 28a m. w. N.).

  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2023 - 3 Ws 436/22
    Der Senat hat die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit der Arrestanordnung erforderliche Abwägung zwischen den Eigentumsrechten der Beschwerdeführer und dem Sicherstellungsinteresse der Verletzten und der Allgemeinheit vorgenommen (vgl. BVerfG StV 2004, 409).
  • BGH, 16.09.2020 - 1 StR 275/20

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Beginn der Verjährung:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.01.2023 - 3 Ws 436/22
    Eine Einziehung von Wertersatz soll danach im Ausgangspunkt nur gegen die Gesellschaft möglich sein (BGH NZWiSt 2021, 110; BGH BeckRS 2017, 138870 Rn. 13-15; Fischer, StGB, 69. Aufl. 2022, § 73b Rn. 7 a. E.).
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